Artenschutzrechliche Untersuchungen
Artenschutzrechtliche Untersuchungen sind in der DACH-Region gesetzlich vorgeschrieben, um den Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume zu gewährleisten
Artenschutzrechtliche Untersuchungen werden durchgeführt, um potenzielle Auswirkungen von menschlichen Aktivitäten auf geschützte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu bewerten. Diese Untersuchungen werden oft im Zusammenhang mit Entwicklungsprojekten wie Straßenbau, Bau von Windkraftanlagen, Bauvorhaben und Landwirtschaftsprojekten durchgeführt, um sicherzustellen, dass potenzielle Auswirkungen auf geschützte Arten minimiert werden und gesetzliche Anforderungen erfüllt werden.
In Deutschland ist die Durchführung artenschutzrechtlicher Untersuchungen beispielsweise in verschiedenen Gesetzen, wie dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) und den Landesnaturschutzgesetzen, geregelt.
In Österreich leiten sich Vorgaben zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen beispielsweise aus dem Naturschutzgesetz 2000 (NSG 2000) und dem Bundesgesetz über die Erhaltung der Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Biodiversitätsgesetz – BArtG) ab. Zudem gibt es Vorgaben der Bundesländer.
In der Schweiz sind die gesetzlichen Vorgaben für artenschutzrechtliche Untersuchungen im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) sowie in der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) festgelegt.
RSK bietet für artenschutzrechtliche Untersuchungen verschiedene Methoden und Techniken an
- Feldbegehungen zur Identifizierung von Arten und Lebensräumen
- Bewertung von Datenbanken und anderen Quellen, um Informationen über die Vorkommen von geschützten Arten zu sammeln
- Erstellung von Habitatmodellen, um die Verbreitung und Lebensraumnutzung von geschützten Arten zu untersuchen
- Beurteilung der potenziellen Auswirkungen von Entwicklungsprojekten auf geschützte Arten und ihre Lebensräume
- Entwicklung von Schutz- und Managementmaßnahmen, um negative Auswirkungen auf geschützte Arten zu minimieren
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