Fachplanung Kampfmittelräumung
Fachgerechte Kampfmittelräumung für sichere Bauvorhaben: Beratung, Planung und Überwachung
Ingenieurtechnisches Know-how im Bereich Kampfmittel ist bei jedem Bauvorhaben – ob Flächenrecycling oder Konversion – unverzichtbar. Unsere Fachplaner für Kampfmittelräumung bieten Ihnen eine fachgerechte Begutachtung bei Kampfmittelverdachtsfällen, die Planung von Räummaßnahmen sowie die qualifizierte Überwachung dieser Maßnahmen.
Unabhängig davon, ob es sich um konventionelle Kampfmittel oder Kampfstoffmunition handelt, erhalten Sie von uns eine auf Ihren spezifischen Bedarf abgestimmte Betreuung.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Bearbeitung nach dem Phasenschema der Baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR):
- Phase A – Historische Erkundung
- Phase B – Technische Erkundung
- Phase C – Planung und Überwachung von Räummaßnahmen
Unsere individuelle Planung von Erkundungs- und Räumverfahren beinhaltet im Einzelnen z. B.:
- Auswertung sowie Bewertung von Altunterlagen, Konzeptstudien, Vorplanungen
- Historisch genetische Recherchen (inkl. Luftbildauswertungen)
- Bewertung und Empfehlung zum weiteren Vorgehen
- Geländekartierungen, Vorerkundungen
- Konzeption, Auswertung und Bewertung von technischen Erkundungen (gem. Phase B der BFR KMR) zur Gefahrenerforschung
- Bewertung und Gefährdungsabschätzung von Kampfmittelverdachtsflächen im Ergebnis
- Historische und technische Erkundungen
- Entwicklung von Räumkonzepten und Räumplanungen sowie Ausführungsplanung
Wir unterstützen Sie bei Genehmigungsplanungen für Kampfmittelräummaßnahmen gem. Phase C der BFR KMR, u.a. bei:
- Koordination der Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Planungsphase
- Erstellung von Bauunterlagen (ES-Bau, EW-Bau)
- Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe
- Erarbeitung der Verdingungsunterlagen
- Angebotsprüfung und -wertung, Vergabeempfehlung
- Mitwirkung bei Aufklärungen
Darüber hinaus bieten wir – auch außerhalb unserer eigenen Planungen:
- Fachliche Unterstützung
- in der Erstellung von (Auftraggeber-spezifischen) fachtechnischen Arbeitsanweisungen
- bei fachtechnischen Anforderungen an Unternehmen
- bei besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen u.ä.
- Fachtechnische Beratung von Auftraggebern/Bauherrn und beteiligten Dritten in der Planungsphase
- Prüfung von Gefährdungsabschätzungen, Räumkonzepten, Räumplanungen sowie Arbeits- und Sicherheitsplänen Dritter
- Beurteilungen von Fragen der Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit in der KMR
- Fachgutachterliche Begleitung und Begutachtung von Räummaßnahmen
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