Sachverständige nach § 18 BBodSchG
RSK berät hinsichtlich klassischer und innovativer Sanierungsmethoden
Für die Untersuchung und Sanierung von Altlasten oder schädlichen Bodenverunreinigungen bietet RSK in Deutschland die Unterstützung durch Sachverständige, die nach § 18 BBodSchG bestellt sind.
Unsere Sachverständigen erstellen Gefährdungsabschätzungen und liefern damit die Grundlage für die Entscheidung über weitere mögliche Maßnahmen. Sollte eine Sanierung erforderlich sein, planen sie Art und Umfang der erforderlichen nächsten Schritte. In Abstimmung mit den zuständigen Behörden entwickeln wir auf den konkreten Schaden zugeschnittene Sanierungsziele und erarbeiten die für deren Erreichung erforderlichen Strategien.
RSK berät hinsichtlich klassischer und innovativer Sanierungsmethoden, angefangen von „Pump & Treat“ und Bodenluftabsaugung bis hin zu In-situ-Technologien wie Air Sparging und Biosparging, chemischer Oxidation und Reduktion, Dual-Phase-Extraction sowie beschleunigter natürlicher Schadstoffminderung (Enhanced Natural Attenuation, ENA).
Unsere Sachverständigen sind in den folgenden Sachgebieten anerkannt:
- Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer (Sachgebiet 2): Dipl.-Geol. Bernd Braun, Dr. rer. nat. habil. Wolfgang Tillmanns
- Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen (Sachgebiet 5): Dr. rer. nat. habil. Wolfgang Tillmanns
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