Ausgangszustandsberichte gemäß IE-Richtlinie
Was ist ein Ausgangszustandsbericht (AZB)?
Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (IED-Richtlinie) wurde durch die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in nationales Recht überführt. Sie schreibt für bestimmte Anlagen die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) vor, der im Rahmen der Anlagengenehmigung oder bei genehmigungspflichtigen Änderungen zu erstellen ist. Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers in der nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Anlage vor Inbetriebnahme dokumentieren.
Zwingend vorgeschrieben ist der AZB bei der Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung sogenannter relevanter gefährlicher Stoffe (rgS) in bestimmten Anlagen, sofern diese Stoffe eine Boden- und/oder Grundwasserverunreinigung hervorrufen können. Ob rgS vorliegen, kann mit Hilfe der sogenannten CLP-Verordnung ermittelt werden. Die Erfordernis eines AZB besteht nicht nur bei Neuanlagen, sondern auch bei bereits bestehenden Anlagen, sofern relevante genehmigungspflichtige Änderungen stattfinden sollen.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei der Neuerrichtung oder bei wesentlicher Änderung an bestimmten Anlagenteilen, kann es also auf Grundlage der IED-Richtlinie bzw. der 4. BImSchV erforderlich sein, einen AZB für Boden und Grundwasser zu erstellen.
Ist dies der Fall, identifizieren wir die in Ihrem Betrieb eingesetzten Prozesse und rgS, die im zukünftigen Anlagenbetrieb zu einer Verunreinigung von Boden und/oder Grundwasser führen könnten. Unter Einbeziehung etwaiger bereits vorhandener Untersuchungsergebnisse entwickeln wir ein Untersuchungskonzept und stimmen dieses mit Ihnen und den zuständigen Genehmigungsbehörden ab. Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, führen wir diese aus und ermitteln anhand der insgesamt vorliegenden Untersuchungsergebnisse den Ausgangszustand der Anlage.
Falls erforderlich, können die Untersuchungen durch unsere gemäß § 18 BBodSchG zugelassenen Sachverständigen ausgeführt werden.
Unser Leistungsspektrum
RSK ist seit Wirksamwerden der IED-Richtlinie in einer Vielzahl von Genehmigungsverfahren mit der Erstellung von Ausgangszustandsberichten beauftragt worden. Zu den Auftraggebern zählen u.a. Unternehmen aus der Energiewirtschaft und der Mineralölerzeugung/-verarbeitung.
- Prüfung, ob ein Ausgangzustandsbericht gemäß der IED-Richtlinie erforderlich ist
- Identifikation und Bewertung betrieblicher Prozesse und der relevanten gefährlichen Stoffe (rgS)
- Nutzungsrecherche zu möglichen Boden- und Grundwasserbelastungen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Unterlagen
- Planung zu Untersuchungen von Boden und Grundwasser
- Durchführung der erforderlichen Probennahmen von Boden und Grundwasser mit einer auf die zukünftige Nutzung der Anlage abgestimmten Analytik
- Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Erstellen des Ausgangszustandsberichts
Sie benötigen einen Ausgangszustandsbericht für Ihre Anlage?
Unsere Fachleute unterstützen Sie bei der Prüfung der AZB-Pflicht, der Untersuchungsplanung und der Erstellung des Ausgangszustandsberichts.
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