Projekthintergrund
Ein Energieversorger in Nordrhein-Westfalen plante den Bau eines Heizkraftwerks, einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Nummer 1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens gemäß §§ 4a und 21 der 9. BImSchV war für die IED-Anlage die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) für Boden und Grundwasser gemäß § 10 Abs. 1a BImSchG erforderlich.
Der Energieversorger beauftragte RSK mit der Konzeption und Erstellung des AZB sowie den hierfür erforderlichen Boden- und Grundwasseruntersuchungen.
Leistungen von RSK
- Abgrenzung der zu untersuchenden Anlage gegenüber angrenzenden Betriebsteilen
- Beschreibung der bestehenden und geplanten Anlagen
- Dokumentation der verwendeten und erzeugten Stoffe und Gemische
- Bewertung der Umweltrelevanz der Stoffe und Gemische
- Identifizierung der relevanten gefährlichen Stoffe (rgS)
- Entwicklung einer geeigneten Untersuchungsstrategie
- Abstimmung mit den zuständigen Behörden
- Gutachterliche Begleitung der Errichtung von zwei Grundwassermessstellen
- Überwachung und Durchführung von Bodenuntersuchungen mittels Kleinrammbohrungen und Probenahmen
- Auswertung chemischer Analysen sowie Dokumentation der Ergebnisse
Befunde
Im Rahmen der Erstellung des Ausgangszustandsberichts wurde geprüft, ob für Teilbereiche des geplanten Anlagenstandortes ein Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Abs. 1a BImSchG geltend gemacht werden kann.
Für keinen Bereich des geplanten Anlagenstandortes konnte ein Ausnahmetatbestand gemäß § 10 Abs. 1a BImSchG geltend gemacht werden.
Daher wurden für sämtliche relevanten Bereiche Untersuchungsstrategien für die Medien Boden und Grundwasser gemäß der gültigen Arbeitshilfe zum AZB der LABO entwickelt und mit den beteiligten Stellen abgestimmt.
Projektergebnis
Zur Ermittlung des Grundwasserzustands wurden in Abstimmung mit der zuständigen Behörde zwei Grundwassermessstellen im Abstrom des Standortes errichtet.
Zur Erfassung des Ausgangszustands des Bodens wurden in den Bereichen relevanter Anlagenteile Bodenproben entnommen und hinsichtlich der zuvor identifizierten relevanten gefährlichen Stoffe (rgS) analysiert. Die Untersuchungen wurden mittels Kleinrammbohrungen durchgeführt.
Die Analysenergebnisse dokumentierten den Ausgangszustand der untersuchten Bereiche für die Medien Boden und Grundwasser.
Ausgangszustandsberichte für Energieanlagen
Bei der Planung und Genehmigung von Energieanlagen kann ein Ausgangszustandsbericht erforderlich sein. RSK begleitet Betreiber und Projektverantwortliche bei der Erfassung und Dokumentation des Ausgangszustands von Boden und Grundwasser und unterstützt sie bei der Erfüllung der relevanten genehmigungsrechtlichen Anforderungen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite Ausgangszustandsberichte gemäß IE-Richtlinie.
Ihre Ansprechpartnerin
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Sabine Imbusch steht Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

